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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen 

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1. Geltungsbereich der Bedingungen
1.1 Unsere Produkte werden individuell hergestellt und sind nur für den gewerblichen Bereich bestimmt.
1.2 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der schriftlichen Auftragsbestätigung kommt es gleich, wenn wir zu den Bedingungen des Angebotes die Lieferung kurzfristig vornehmen.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Farben, Filme, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Geringfügige Farbtoleranzen sind technisch bedingt und zulässig. Unsere Gewichtsangaben sind Circa-Angaben. Geringfügige Über- oder Unterfüllungen von 10 % sind technisch bedingt und zulässig.
2.3 Unsere Angebote verstehen sich einschließlich Verpackung und Versand innerhalb von Deutschland. Preise für Lieferungen in andere Länder fragen Sie bitte an.
2.4 Wir können vollständig oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer nicht unerheblich gegen seine Vertragspflichten verstößt oder seine Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist und der Käufer trotz Aufforderung weder eine angemessene Vorauszahlung leistet, noch eine Sicherheit stellt.

3. Muster
3.1 Wir haben das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen dem Käufer übersandten Mustern. Dies gilt auch dann, wenn die Muster vom Käufer bezahlt werden.
3.2 Sofern der Käufer aufgrund unserer Bemusterung den Auftrag durch einen anderen Hersteller ausführen lässt, verpflichtet sich der Käufer, den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen behalten wir uns vor. Dies gilt nur für Sonderanfertigung von Mustern und nicht für Massen- und Streuartikeln.

4. Formen, Filme, Zeichnungen
4.1 Formen, Filme, Klischees, Daten und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sich der Käufer an den Herstellungskosten beteiligt bzw. diese voll getragen hat. Die aus den vom Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen gewonnenen Druckdaten bleiben unser Eigentum.
4.2 Die Formen und Klischees werden 5 Jahre von der Auslieferung des Auftrages an gerechnet bei uns aufbewahrt.

5. Preise
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage, vom Datum des Angebotes an gerechnet, gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung, sofern eine solche verschickt wurde, angeführten Preise.
5.2 Die Preise verstehen sich netto ab Endingen zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
5.3 Im übrigen gilt Ziffer 2.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.4 Wir sind berechtigt, produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Mindermengen von 10 % zu liefern und entsprechend zu berechnen.

6. Liefer- und Leistungszeit
6.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
6.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Maschinenschaden, höhere Gewalt, oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag insgesamt oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
6.4 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung i.H.v. 0,5 % des Netto-Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt höchstens jedoch 10 % des Nettorechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

7. Gefahrübergang
7.1 Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Etwaige Transportschäden können nur beim Anlieferer (Post, Bahn, Spediteur usw.) geltend gemacht werden.
7.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

8. Gewährleistung, Haftung
8.1 Unsere Waren sind verderblich. Es wird ausschließlich frische Ware geliefert. Die Haltbarkeit der einzelnen Waren ist vom Kunden bei uns anzufragen, oder unserem Katalog zu entnehmen. Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung.
8.2 Für Mängel, die auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche in 6 Monaten. Für alle anderen Mängel verjähren die Gewährleistungsansprüche in einem Jahr, es sei denn uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Eine Begrenzung der Gewährleistungsfrist greift nicht ein, wenn wir berechtigt sind, unseren Lieferanten in Regress zu nehmen.
8.3 Mängelrügen sind 7 Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich durch eingeschriebenen Brief uns gegenüber geltend zu machen. Im Falle berechtigter Beanstandungen sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Bei Beanstandungen muss der Käufer mindestens 10 % der Ware aus der beanstandeten Lieferung uns vorlegen. Die mangelfreie Ware wird von uns unverzüglich auf unsere Kosten an den Käufer ausgeliefert. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.4 Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte.
8.5 Für Sachschäden, die aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits aufgetreten sind, ist unsere Haftung auf Geldersatz von bis 30 % des Nettorechnungsbetrages dieses Auftrages begrenzt. Wird vom Käufer der Nachweis geführt, dass diese Haftungsbegrenzung im Einzelfall grob unbillig ist, so haften wir bis maximal zum vollen Nettorechnungsbetrages dieses Auftrages. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

9 Zahlungen
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zahlbar.
9.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
9.3 Der Käufer ist bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsausstellung berechtigt, 2 % Skonto abzuziehen.
9.4 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen i.H.v. 2 Prozent über dem Bank-Liborsatz, höchstens jedoch fünf Prozent, zu berechnen.
9.5 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld des Käufers zur Zahlung fällig, auch wenn wir Schecks angenommen haben.
9.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Abtretungen von Forderungen des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

10 Impressum
Auf den von uns hergestellten Erzeugnissen können wir in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen.

11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Datenspeicherung
11.1 Für alle Bestellungen an und Lieferungen ab Firmensitz Endingen gilt Deutsches Recht. Erfüllungsort ist Endingen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist das Amtsgericht Kenzingen/Landgericht Freiburg.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
11.4 Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir seine Daten in unserer EDVAnlage speichern und verarbeiten, so weit geschäftsnotwendig und nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig.